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Mitten in der Lausitz, nur 7 km von Guben entfernt, findet man den kleinen Ort Atterwasch. Hier befindet sich der malerisch von Kiefern- und Laubwäldern umrahmte Deulowitzer See. Der See birgt ein kleines Geheimnis. In ihm ist – so berichtet die Legende – während der Hussitenkriege eine Kriegskasse versunken.
Im Deulowitzer See soll noch immer ein Schatz auf seine Entdeckung warten
Die Hussitenkriege begannen 1427 erreichten zwei Jahre später die Lausitz. Im Jahr 1429 fielen die Hussiten in Guben ein und verwüsteten die Stadt. Im Jahre 1432 kam es zu einem erneuten Einfall der Hussiten in das Gubener Land. Am 6. April versammelte sich hier ein Heer mit einer Stärke von etwa 10.000 Mann vor der Stadt. Angesichts dieser Übermacht sah sich die Stadt zu einer Einigung mit den Feinden gezwungen. Um eine drohende Zerstörung abzuwenden, öffnete Guben den Hussiten die Tore und zahlte ihnen eine hohe Geldsumme. Von hier aus unternahmen die Hussiten erste Streifzüge in die Mark Brandenburg. Aus dieser Zeit stammt wahrscheinlich auch die Legende von der versunkenen Kriegskasse im Deulowitzer See.
In den von Karl Gander im Jahre 1894 veröffentlichten Niederlausitzer Volkssagen des Stadt- und Landkreises Guben wird berichtet, dass die Hussiten die Kriegskasse von den Kaltenborner Bergen herunter gerollt worden sein soll als sie „ritterieren“ (= sich zurückziehen) mussten. Sie sollen dabei ertrunken sein. Auch Kanonenrohre sollen noch im Wasser liegen. Die Geschichte von der versunkenen Kriegskasse hat noch heute eine gewisse Bekanntheit. Gern erzählt man den Kindern vom Schatz im Deulowitzer See.
Heute ist der etwa 11 ha große See ein beliebtes Angel- und Badegewässer. Es ist allerdings mehr die interessante Geschichte des Sees, die zu einem Tauchgang lockt, denn die Sicht ist – zumindest in den Sommermonaten – sehr eingeschränkt. Doch mein Taucherherz schlug höher, als sich auf dem schlammigen Boden ein kreisrundes Objekt abzeichnete. Unwillkürlich hoffte ich eine alte Kanonenkugel gefunden zu haben. Die Ernüchterung folgte jedoch sofort – es handelte sich lediglich um einen alten, bewachsenen Ball. Die Kriegskasse und Kanonen der Hussiten liegen noch irgendwo da unten…I believe.
Die Anfahrt zum Deulowitzer See erfolgt am besten über die B 320, Abzweig L 46, Kreuzung Schenkendöbern in Richtung Atterwasch. Am Ortseingang Atterwasch links Richtung Deulowitzer See abbiegen.
Text/Fotos: Roger Blum
Quellen:
Karl Gander, „Niederlausitzer Volkssagen vornehmlich aus dem Stadt- und Landkreise Guben“, Deutsche Schriftstellergenossenschaft, Berlin (1894), S. 112 f.
Hans-Joachim Bergmann, „Ein Dorf, das sein Gesicht behalten hat“ in Lausitzer Rundschau vom 2. Januar 2003.
„Hussiten-Willkür im Gubener Land – Lausitz ohne eigene Herrschaft schutzlos ausgeliefert“ in Lausitzer Rundschau vom 3. März 2011
Uwe Tresp, „Hussiten vor Bernau“, S. 142 ff. in Clemens Bergstedt (Hrsg.): „Im Dialog mit Raubrittern und schönen Madonnen: die Mark Brandenburg im späten Mittelkalter“
Wissenswertes:
Geschichten über versunkene Kriegskassen kursieren beinahe im Dutzend in der Mark Brandenburg. Ob im Großen Mochowsee, im Deulowitzer See oder in den Seen von Drebkau oder Platkau … überall wird von alten Kriegskassen auf dem Grund der Seen berichtet. Die meisten Geschichten handeln von napoleonische Kriegskassen. Wer eine echte Kriegskasse anschauen will, der kann dies im Museum Fürstenwalde tun. Dort ist eine Generalskriegskasse des Soldatenkönigs Friedrich Wilhelm I. (1688-1740) ausgestellt. Die Truhe ist 1,76 m lang, 85 cm hoch und 85 cm breit und besteht aus 5 cm dicken Eichenbrettern. Sie ist knapp 150 kg schwer. Gefunden wurde dieses einzigartige Stück jedoch nicht auf dem Grund eines Sees, sondern auf dem Dachboden einer Brauerei. Es ist dennoch zu hoffen, dass irgendwo da unten im Wasser unserer heimischen Seen vielleicht doch noch eine Kiste mit Napoleons Schätzen liegt.
Generalskriegskasse des Soldatenkönigs aus dem Museum Fürstenwalde
Rechtstipps für Sondengänger und Schatztaucher Der Normzweck des Fundrechts ist es einerseits, die Eigentumsrechte des Verlierers zu schützen, andererseits für den Fall, dass der Verlierer unbekannt bleibt, einen originären Eigentumserwerb des Finders zu ermöglichen und damit die Eigentumsordnung zu bereinigen. Dazu wurde ein gesetzliches Schuldverhältnis mit Anzeige- und Erhaltungspflichten geschaffen und es findet sich ein besonderer Tatbestand des Eigentumserwerbs an Fundsachen im Sachenrecht des BGB. Das bürgerlich-rechtliche Eigentumsrecht wird in einigen Bundesländern durch das öffentlich-rechtliche Denkmalschutzrecht verdrängt. Die Denkmalschutzgesetze enthalten teilweise eine Regelung – das sog. Schatzregal – der das Eigentumsrecht am Schatzfund dem Staat zuweist. Nachfolgend sollen Fund, Schatzfund und der denkmalschutzrechtliche Fundbegriff vorgestellt und voneinander abgegrenzt werden sowie die Rechtsbeziehungen
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