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Recht

Tauchverbot für Schlachtensee und Krumme Lanke teilweise aufgehoben


Im vergangenen Jahr wurde ein Tauchverbot für den Schlachtensee und die Krumme Lanke erlassen. Das ganzjährige Tauchverbot wurde mittlerweile gelockert und am 19. Januar 2009 eine eingeschränkte Erlaubnis erteilt (Abl. Nr. 5/30.01.2009, S. 300 f.).

Gemäß § 25 Abs. 6 Satz 2 des Berliner Wassergesetzes (BWG) erging durch das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf die folgende Anordnung zum Gemeingebrauch:

In den Gewässern Krumme Lanke und Schlachtensee ist das Sporttauchen mit Sonderausrüstung (insbesondere Atemgerät) in der Zeit von Juli bis Dezember, von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang, unter folgenden Bedingungen erlaubt:

1. Der Sporttauchbetrieb in den genannten Gewässern darf nur durch solche Taucher ausgeübt werden, die eine Ausbildung nach internationalen Standards abgeschlossen haben. Grundausbildungen dürfen nicht durchgeführt werden.

2. Jeder Tauchgang ist spätestens vierundzwanzig Stunden vorher per E-Mal beim Landestauchsportverband Berlin e.V. (Adresse:Schlachtensee@taucheninberlin.de) mit Angaben über Namen, Datum, Uhrzeit, Anzahl der Taucher und deren Qualifikation anzuzeigen.

3. Der Einstieg in das Wasser ist nur an solchen Stellen zulässig, an denen aufgrund ihrer Beschaffenheit gewährleistet ist, dass keine Beeinträchtigung der Ufervegetation zu befürchten ist.

4. Der Einsatz von Hilfsantrieben (sog. Scooter) ist nicht erlaubt.

Die Allgemeinverfügung ist bis zum 31. Dezember 2011 befristet.


Weitere Informationen rund ums Taucherrecht gibt es bei:

Kontakt:
Rechtsanwalt Dr. Roger Blum
Ernst-Augustin-Str. 2, 12489 Berlin

E-Mail: kanzlei[at]rechtsanwalt-blum.de
Website: www.rechtsanwalt-blum.de

Wichtiger Hinweis: Der Artikel dient ausschließlich der allgemeinen und persönlichen Information. Er kann die individuelle Beratung und Beurteilung der Sach- und Rechtslage des konkreten Einzelfalls nicht ersetzen. Der Autor übernimmt auch keinerlei Gewähr und keine Haftung, die aus einer Verwendung der bereitgestellten Informationen resultieren. Der Autor gibt weder rechtliche noch steuerrechtliche Empfehlungen, mit denen eine Mandatsbeziehung begründet wird. Dessen ungeachtet sind sämtliche Informationen mit größter Sorgfalt und bestem Wissen und Gewissen erhoben und weitergegeben worden.
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