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Rechtstipps

Tauchunfall

Tauchunfall – Was nun?

Vortrag von Rechtsanwalt Dr. Blum zu den Grundzügen des Haftungsrechts im Tauchsport



Tauchunfälle gehören leider zu den negativen Begleiterscheinungen des Tauchsports. Sie zwar selten, doch kann man auch bei noch so guter Ausbildung jederzeit Beteiligter eines Tauchunfalls werden. Welche Hilfeleistung ist erforderlich und zumutbar? Gibt es eine Verpflichtung zur Selbstgefährdung, um einen verunfallten Taucher zu retten? Welche Rechte und Pflichten hat man, wer zahlt die Rettungskosten und mit welcher Versicherung kann man welches Risiko absichern? Diese und andere Fragen beantwortet Rechtsanwalt Dr. Blum am 26. Mai 2016 auf der Veranstaltung „Tauchunfall – Was nun“ im Sporttauchermuseum Berlin. Rechtsanwalt Dr. Blum referiert zu den zivil- und strafrechtlichen Aspekten des Tauchsports. Es werden die Grundzüge des Haftungsrechts anhand von praktischen Beispielen erläutert.

Der Vortrag findet am 26. Mai 2016 um 19.00 Uhr im Sporttauchermuseum Berlin, Wendenschloßstraße 420, 12557 Berlin-Köpenick, statt.
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Rechtstipps für Sondengänger und Schatztaucher

Der Normzweck des Fundrechts ist es einerseits, die Eigentumsrechte des Verlierers zu schützen, andererseits für den Fall, dass der Verlierer unbekannt bleibt, einen originären Eigentumserwerb des Finders zu ermöglichen und damit die Eigentumsordnung zu bereinigen. Dazu wurde ein gesetzliches Schuldverhältnis mit Anzeige- und Erhaltungspflichten geschaffen und es findet sich ein besonderer Tatbestand des Eigentumserwerbs an Fundsachen im Sachenrecht des BGB. Das bürgerlich-rechtliche Eigentumsrecht wird in einigen Bundesländern durch das öffentlich-rechtliche Denkmalschutzrecht verdrängt. Die Denkmalschutzgesetze enthalten teilweise eine Regelung – das sog. Schatzregal – der das Eigentumsrecht am Schatzfund dem Staat zuweist. Nachfolgend sollen Fund, Schatzfund und der denkmalschutzrechtliche Fundbegriff vorgestellt und voneinander abgegrenzt werden sowie die Rechtsbeziehungen zwischen den Beteiligten erörtert werden. [mehr]

Tauchtypische Gesundheitsschäden im Lichte des Versicherungsrechts

Immer wieder stellt sich die Frage, ob der gefürchtete Dekompressionsunfall (sog. Caissonkrankheit) von der privaten Unfallversicherung abgedeckt ist. Die Frage, ob es sich beim Deko-Unfall um einen „Unfall“ im Sinne der Allgemeinen Versicherungsbedingungen handelt, ist in der Rechtsprechung und Literatur umstritten. Wesensmerkmal eines „Unfalls“ im Sinne des § 1 III AUB (2008) ist, dass die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsbeschädigung erleidet. [mehr]

Reisestornierung wegen Gefährdungslage

Aufgrund der aktuellen Situation in Ägypten stellt sich viele Reisende die Frage, ab welcher Gefährdungslage eine Reise storniert werden kann und ob eine Verpflichtung zur Annahme eines vom Reiseveranstalters angebotenen Alternativangebots besteht. [mehr]

Aufklärungspflicht des Reisebüros über Einreisebestimmungen?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, dass das Reisebüro nicht für die unterlassene Aufklärung über die Einreisebestimmungen haftet. Die Beratung über die Pass- und Visumspflicht gehört grundsätzlich nicht zum Pflichtenkreis des Reisebüros, das nur als Reisevermittler gilt. [mehr]


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Reiserecht
Geld zurück bei Reisemängeln - Kurze Fristen beachten! Wenn der Urlaub zum Albtraum wird, ist ein schnelles Handeln erforderlich. Der Reisende muss vor Ort Abhilfe verlangen. Das Abhilfeverlangen sollte an die örtliche Reiseleitung gerichtet werden und zu Beweiszwecken schriftlich erfolgen. Alle Mängel der Reise sollten möglichst genau beschrieben und dokumentiert werden. Wenn die Reiseleitung nicht erreichbar ist, sollte das Abhilfeverlangen direkt an den Reiseveranstalter gerichtet werden. Wenn keine Mängelrüge vor Ort erfolgt, verliert der Reisende seine Ansprüche, es sei denn, dass den Reisenden kein Verschulden an der Nichtanzeige trifft. [mehr bei rechtsanwalt-blum.de]
Fluggastrechte
Ihre Rechte als Flugpassagier - Bis zu 600 EUR Entschädigung bei Nichtbeförderung, Verspätung oder Flugannullierung 10 Fragen und Antworten rund ums Thema Fluggastrechte - Eine Flugverspätung oder gar Annullierung eines Fluges ist ärgerlich, egal ob man in den Urlaub fliegt oder geschäftlich unterwegs ist. Nach der EU-Fluggastverordnung (EU-Verordnung 261/2004) haben Passagiere bei Nichtbeförderung, großer Verspätung oder Annullierung des Fluges einen Anspruch auf eine pauschale Ausgleichszahlung sowie Versorgungsleistungen gegen die ausführende Fluggesellschaft. [mehr bei rechtsanwalt-blum.de]

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